Verfahrensablauf gemäß der D.I.T

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Falls die Eltern (oder auch nur einer von beiden) sich nicht überzeugen lassen, erklärt der Anwalt den Verfahrensablauf gemäß der Dresdner Initiative Trennungskinder.

Einer der Anwälte beantragt beim Familiengericht das Sorge- und/oder Umgangsrecht so zu regeln, wie sein Mandant das will. Der Schriftsatz enthält nur die biografischen Daten der Eltern, der Kinder, die Anregung, nach DIT zu verfahren und den Antrag.

Das Gericht bestimmt Termin zur mündlichen Verhandlung in den nächsten vier Wochen, stellt den Antrag dem anderen Anwalt und die Terminsladung mit dem Merkblatt DIT beiden Anwälten zu. Zugleich beauftragt es das Jugendamt, noch vor dem Termin mit jedem der beiden Eltern zu klären, welche Möglichkeiten es für eine gemeinsam getragene Lösung gibt, welche Hindernisse einer gemeinsamen Lösung gegenwärtig noch entgegenstehen und das Ergebnis in der mündlichen Verhandlung zu berichten.

Das Jugendamt erklärt den Eltern in diesen Gesprächen, wie wichtig es für die Kinder ist, dass sich die Eltern über die zukünftigen Beziehungen der Kinder zu beiden Eltern einig sind und dass die Kinder freien Zugang zu beiden Eltern behalten.

Der zweite Anwalt erwidert nur mit dem Antrag seines Mandanten.

In der mündlichen Verhandlung, für die das Gericht zwei bis drei Stunden veranschlagt hat, schildern die Eltern ihre Vorstellungen von der Zukunft der Kinder. Das Jugendamt teilt die Ergebnisse der Vorgespräche mit. Der Richter erklärt den Eltern noch einmal, dass ihre Kinder beide Eltern brauchen, dass sie sehr unter dem Zwist der Eltern leiden und sich vor allem anderen wünschen, dass die Eltern aufhören, wegen ihnen, der Kinder, gegeneinander zu kämpfen.
Wenn die Eltern in dieser Verhandlung zu einer Einigung finden, ist das Verfahren beendet.

Falls die Eltern noch nicht zu einer Einigung kommen, bestimmt das Gericht, die Verhandlung in einem halben Jahr fortzusetzen, regelt gemeinsam mit den Eltern Aufenthalt und Umgang der Kinder in dieser Zwischenzeit, sichert den Eltern dabei zu, dass diese Zwischenlösung nicht mit dem Argument, man dürfe den Kindern nicht zuviel Wechsel zumuten, zur Dauerlösung wird.