Aufgaben der Jugendämter

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Einleitung

Das Jugendamt hat viele Aufgaben und Pflichten, wenn es um Kinder, Jugendliche und Familie geht. Vieles hat mit Kinderschutz und Hilfe bei der Erziehung zu tun.

Viele Eltern, aber auch Kinder haben manchmal regelrecht Angst vor dem Jugendamt. Gerade im Fall von Trennung und Scheidung der Eltern kann die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt dabei helfen, gute Lösungen für die entstandenen Probleme zu finden.

Deshalb soll hier erläutert werden, was das Jugendamt in Angelegenheiten von Trennung und Scheidung zu tun hat.

  • Allgemeine Beratung der Eltern
  • Beteiligung in familiengerichtlichen Verfahren
  • Handeln im Fall einer Kindeswohlgefährdung

Allgemeine Beratung der Eltern

Das Jugendamt bietet Eltern, die sich in Trennung befinden, Beratung an. Hierbei unterstützt es die Eltern, einen gemeinsamen Plan für die Zukunft ihrer Kinder zu finden. Diese Beratung kann auch eine Beratungsstelle übernehmen.

Auf Fragen wie: Wo soll das Kind leben? Wie soll der Umgang geregelt werden? Soll ein Wechselmodell praktiziert werden? Wie können Großeltern weiterhin Kontakt zu ihren Enkeln haben? Wie wollen sich die Eltern weiterhin über die Angelegenheiten ihrer Kinder besprechen? Wie finanzieren sie das Leben ihrer Kinder? und vieles mehr können hier Antworten gefunden werden. Durch gemeinsame Lösungen der Eltern werden Gerichtsverfahren und die Ängste von Kindern vermieden.

Beteiligung in familiengerichtlichen Verfahren

Das Familiengericht muss in Verfahren, die das Kind betreffen, das Jugendamt beteiligen. Es unterstützt das Gericht bei seiner Entscheidungsfindung.

Mitarbeiter*innen des Jugendamtes bemühen sich, zu einer Lösung eines Elternkonfliktes beizutragen. Sie sind bestrebt, die betroffenen Kinder kennen zu lernen, um sich über sie und ihre Sicht zu informieren und ihren Blickwinkel einbeziehen zu können.

Im Gerichtsverfahren soll das Jugendamt sich zu den Kindern, ihrer Entwicklung und der Erziehungssituation äußern, auch, wenn eine oder ein Verfahrensbeistand (-ständin) vom Gericht  beteiligt worden ist.

In Verfahren, bei dem sich die Eltern gegenseitige Vorwürfe machen, ist es wichtig, dass ein neutraler Dritter die Erziehungssituation einschätzt. Zeigen die Kinder eine gute Entwicklung? Gibt es Besonderheiten der Kinder zu beachten? Deutet etwas auf eine Gefährdung hin?

Sehr häufig besteht die Gefährdung von Kindern in Verfahren von Trennung/Umgang darin, dass sie in den Elternkonflikt hineingezogen werden, indem sie sich zwischen den Eltern entscheiden sollen oder dem schlechten Gerede über den jeweils anderen ausgesetzt sind. Es kann passieren, dass sie in einen Loyalitätskonflikt geraten, es allen Recht machen wollen, aber nicht können und darunter leiden. Solche Kinder und vor allem Jugendliche ergreifen dabei Partei für oder gegen eine Seite und können dabei ihre eigenen Interessen nicht mehr sehen.

Handeln im Fall einer Kindeswohlgefährdung

Es besteht die Möglichkeit, dass das Jugendamt eine Kindeswohlgefährdung erkennt. In diesem Fall wird es sich mit den Eltern daran arbeiten, diese abzuwenden.

Es ist verpflichtet, Kinder zu schützen und kann bei Gericht einen Antrag auf Eingriff in die elterliche Sorge stellen. In solchen Verfahren kann das Gericht Maßnahmen anordnen, durch welche die Gefährdung abgewendet wird. Bei Fällen von Gewalt und Vernachlässigung ist die Trennung vom Kind manchmal nicht vermeidbar und dient dessen Schutz.

Im Fall von Trennung und Scheidung hat das Jugendamt eine beratende und unterstützende Rolle. Es möchte helfen, eine gute Lösungen zu finden, ein Gerichtsverfahren möglichst unnötig werden zu lassen und die Trennung der Eltern zu dem werden zu lassen, was sie ist:

Die Entscheidung von Eltern, nicht mehr ein Paar sein zu wollen. Eltern können sie deshalb bleiben.

Manchen Kindern geht es nach der Trennung der Eltern sogar besser als vorher. Gerade dann, wenn es Elteren gelingt, Konflikte zu lösen und sich abzusprechen, erleben sie ihre Kinder viel entspannter. Und dieses Ziel sollte für alle Beteiligten im Mittelpunkt stehen.

Die Kontaktdaten des Jugendamtes Dresden finden Sie unter folgendem Link:

www.dresden.de

* Sozialgesetzbuch