Verfahrensablauf gemäß der D.I.T

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Im Zuge einer streitigen Trennung wenden sich die Eltern entweder an das Jugendamt oder einen Rechtsanwalt (sollen nur Sorge- und Umgangsrecht geregelt werden, muss nicht ein Anwalt dabei sein).

Jugendamt oder Anwalt erklärt den Eltern die Vorteile einer einvernehmlichen Regelung und die Belastungen durch ein streitiges Gerichtsverfahren, vor  allem für die Kinder. Die Eltern lassen sich überzeugen und finden eine Lösung mit Hilfe des Jugendamtes, der Anwälte, eines Mediators oder einer Beratungsstelle.