Wie gelingt das ?

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Eine Trennung muss auch für Kinder keine Katastrophe sein. Sie kann sich wie eine Erleichterung oder Bereicherung anfühlen, wenn es den Eltern gelingt, wenigstens nebeneinander und nicht gegeneinander Vater und Mutter zu bleiben. Es reicht nicht, wenn Sie trotz ihrem Streit miteinander sprechen sollten, weil Sie viel miteinander zu klären haben. Oft ist es schwer, die eigene Verletzlichkeit, die eigene Wut nicht übermächtig werden zu lassen. Für die Kinder ist es wichtig, dass Sie als Eltern wieder miteinander ins Gespräch kommen, um für Ihre Kinder wichtige Dinge zu klären. Wir, die wir Sie dabei unterstützen wollen, werden das auch gemeinsam tun.

 

Wir wissen, dass jeder beruflich Beteiligte mehr vom anderen wissen muss und braucht, um seine Aufgabe möglichst gut zu erfüllen.

 

Richter brauchen

von Anwälten

  1. dass sie in den Schriftsätzen nur die Basisinformationen zum Konflikt und die eigenen Vorstellungen von der Gestaltung des Sorgerechts und des Umganges mitteilen
  2. dass sie herabwürdigende Bezeichnungen des anderen Elternteils unterlassen, weil das bei Gericht schlecht ankommt
  3. dass sie ihren Mandanten darüber aufklären, dass die Kinder den schlimmen Anderen trotzdem brauchen, dass ein Sieg über den anderen Elternteil eine Niederlage für die Kinder wäre

von Mitarbeitern des Jugendamtes

  1. dass sie schon vor dem ersten Termin mit beiden Eltern gesprochen und erkundet haben, welche Einigung möglich wäre
  2. dass sie die Eltern über die Bedürfnisse der Kinder aufklären, die so ganz anders sind als die eigenen
  3. dass sie den Eltern Nachhilfeunterricht in Entwicklungspsychologie geben
  4. dass sie Reklame fürs Wechselmodell machen
  5. dass sie, wenn die Eltern zur Beratungsstelle müssen, die Einsteuerung übernehmen
  6. dass sie in der Verhandlung Klartext reden

vom Verfahrensbeistand

  1. dass er die Kinder bei beiden Eltern besucht, auch wenn einer weit weg wohnt
  2. dass er mit den Kindern darüber spricht, wie sie den Konflikt der Eltern erleben
  3. dass er viel mit projektiven Fragen arbeitet (wenn du drei Wünsche frei hättest / Familie als Tiere malen oder stellen / was würdest du einem Kind in deiner Lage empfehlen)
  4. dass der Begriff „Kindeswohl“ mit fachlich begründetem Inhalt gefüllt wird
  5. dass er die Aufgaben der verschiedenen Professionen vor Gericht unterscheidet
  6. dass er lösungsorientierte Gespräche mit den Eltern führt
  7. dass er in der Verhandlung Klartext redet

von den Mitarbeitern der Beratungsstelle

  1. das sie einen schnellen ersten Termin ermöglichen
  2. dass sie zeitnah rückmelden, wenn ein Elternteil nicht / nicht mehr zur Beratung kommt
  3. dass sie den Eltern Nachhilfeunterricht in Entwicklungspsychologie geben

vom Sachverständigen

  1. dass sie den Eltern die Ergebnisse der empirischen Forschung zur Lage der Trennungskinder nahebringen
  2. dass sie ermitteln, was einer einvernehmlichen Lösung entgegen steht und
  3. mit welchen Interventionen diese Hindernisse überwunden werden können.

 

Die Anwälte brauchen

vom Richter

  1. den Hinweis, dass das Gericht darum bittet, von ausführlichen Schriftsätzen Abstand zu nehmen, weil die Eltern im Termin genügend Raum haben werden, ihre Sicht der Dinge darzulegen
  2. die Bitte, herabsetzende Schilderungen der Gegenseite zu unterlassen
  3. lösungsorientierte Verhandlungsführung
  4. schnelle Weiterleitung aller Informationen

vom Verfahrensbeistand
vom Jugendamt
von der Beratungsstelle
vom Sachverständigen

dasselbe wie die Richter.

 

Das Jugendamt braucht

vom Richter

  1. dass er verständlich spricht
  2. dass er die Eltern als Eltern anspricht und nicht als Antragsteller / Antragsgegner
  3. dass er ihnen mit Empathie zuhört und gelegentlich zusammenfasst, was verhandelt worden war
  4. dass er in Fällen mit Gewaltschutz den traumatisierten Elternteil nicht zwingt, mit dem anderen gleichzeitig im Saal zu sein
  5. dass sie sich in Entwicklungs- und Konfliktpsychologie weiterbilden
  6. dass sie Supervision machen

von den Anwälten
von den Verfahrensbeiständen
von den Beratungsstellen
vom Sachverständigen

dasselbe wie die Richter.

 

Die Verfahrensbeistände brauchen

von den Anwälten

  1. dass sie kurz und ohne Wertung sachlich formulieren
  2. möglichst nur Fakten nennen, warum welche Anträge gestellt werden
  3. was bereits versucht wurde (z. B. Beratung)

von den Beratungsstellen

  1. dass sie den Informationsstand zur Beratung auf Anfragen bereitstellen
  2. das regelmäßige Einbeziehen in den Beratungsprozess als Vertreter des Kindes (Schweigepflichtsentbindung bereits im Gericht)

von den Jugendämtern und den weiteren Beteiligten

dasselbe wie die Richter

 

Die Beratungsstellen brauchen

von den Richtern

  1. eine eindringliche „Elternbelehrung“: Fokus ist das Kind
  2. dass der Beschluss verständlich ist und zeitnah zugeht
  3. und möglichst beinhaltet: Ein konkretes, kindbezogenes Ziel, eine Info über eventuelle Rückmeldung, welche Informationen benötigt werden, eine formulierte Schweigepflichtsentbindung, Umgangsregelungen bzw. Benennung der ersten Umgänge, Regelungen der Ferienzeiten und eine Info, ob das Verfahren ausgesetzt wird
  4. dass Eltern die Anzahl von Terminen mitgeteilt wird und dass diese wahrzunehmen sind
  5. Verständnis, dass Beratung ihre Grenzen hat
  6. das Beraterinnen und Berater nicht als Zeugen beteiligt werden
  7. eine bessere Aufklärung der Eltern über die Ziele der Beratung
  8. eine Rückmeldung bei Aussetzung der Beratung
  9. Verständnis für Wartezeiten und Dauer des Beratungsverlaufes
  10. lösungsorientierte Gutachten
  11. dass Konsequenzen und ihre Umsetzung aufgezeigt werden
  12. dass eine Stundenzahl für die Beratung festgelegt wird
  13. dass kein Verfahren ohne Anwesenheit des Jugendamtes geführt wird

vom Jugendamt

  1. dass verständlich gesprochen wird
  2. dass zughört wird
  3. Empathie
  4. dass klare Aufträge erteilt werden
  5. dass Eltern als Eltern und nicht als Verfahrensbeteiligte angesprochen werden
  6. besondere Beachtung bei Gewaltenschutz (z. B. getrennte Anhörungen)
  7. Verantortungsgemeinschaft
  8. Supervision

und von den anderen Beteiligten dasselbe wie die Richter.