Mediation

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Was ist MEDIATION ?

  • Mediation ist ein Verfahren zur Konfliktbewältigung. Sie werden dabei von einer speziell ausgebildeten Person, der Mediatorin/dem Mediator, unterstützt. Diese ist unparteiisch und neutral.

 

  • Ziel ist es, eine einvernehmliche und faire Lösung für die Fragen zu finden, die bei Trennung und Scheidung für Sie anstehen.

 

  • Sie entscheiden selbständig und in eigener Verantwortung.

 

  • Das Ergebnis soll für alle Beteiligten gleichermaßen annehmbar und zufriedenstellend sein.

 

  • Wichtig ist die gemeinsam gefundene Lösung und nicht eine Lösung, die andere, also vor allem Gerichte oder Anwälte, für Sie gefunden haben.

 

Was ist nicht Aufgabe von MEDIATION ?

  • Mediation ist keine Rechtsberatung und ersetzt diese auch nicht. Vor Abschluss eines verbindlichen Vertrages ist eine Rechtsberatung erforderlich.

 

  • Mediation ist keine Paar- oder Eheberatung bzw. Therapie.

 

Für wen ist MEDIATION geeignet?

Für Paare und Eltern

  • die selbst bestimmen wollen, wie sich ihr Leben und das ihrer Kinder nach der Trennung gestalten soll,

 

  • die eine faire eigenverantwortliche Lösung für sich, für den Partner und ihre Kinder suchen,

 

  • die zermürbenden Streit und hohe Prozesskosten vermeiden wollen,

 

  • die nach ihrer Trennung als Eltern gemeinsam verantwortlich bleiben wollen,

 

  • aber auch für Paare, deren Streit das Wohl der Kinder beeinträchtigt, wenn sie selbst motiviert für Mediation sind oder ein klarer Auftrag durch das Familiengericht erteilt wird.

 

Was kann in MEDIATION vereinbart werden?

Grundsätzlich ist nur über die Scheidung selbst vom Gericht zu entscheiden.

Alle anderen Bereiche wie:

  • Elterliche Sorge und Umgang
  • Kindes- und/oder Ehegattenunterhalt
  • Hausrat und Wohnung
  • Vermögenswerte
  • Zugewinnausgleich
  • Versorgungsausgleich
  • Kosten der Trennung / Scheidung

können von Ihnen eigenständig und verbindlich geregelt werden!

 

Wie verläuft eine MEDIATION ?

Im Erstgespräch werden Sie über das Verfahren informiert. Einige Mediatoren bieten ein ca. halbstündiges kostenloses Informationsgespräch an.

Der Mediationsprozess umfasst je nach Anzahl der Themen und der Hartnäckigkeit des Konfliktes z.B. 5 bis 8 Sitzungen á 1 – 2 Stunden. Die Kosten pro Stunde sind mit dem Mediator zu vereinbaren, sie betragen ca. 80 – 150 € netto. Nachdem die zu klärenden Themen ermittelt wurden, wird die Mediatorin / der Mediator

  • Sie unterstützen, damit Sie trotz bestehender Konflikte zielgerichtet miteinander verhandeln,

 

  • darauf achten, dass keiner von Ihnen benachteiligt wird oder in eine überlegene Position kommt.

Erzielte Einigungen werden am Ende der Mediation in einem schriftlichen Memorandum zusammengefasst. Es wird geklärt, welcher rechtlichen Form die Vereinbarungen bedürfen (schriftlicher Vertrag, notarieller Vertrag o. a.). Jeder Punkt, über den Sie sich geeinigt haben, muss später nicht mehr im gerichtlichen Scheidungsverfahren behandelt werden.

 

Arbeitsgrundlagen der Mediator*innen

  • Die Anmeldung zur Mediation wird idealerweise vom Paar selbst vorgenommen. Anmeldungen durch Rechtsanwälte, das Jugendamt oder das Gericht sind möglich es sollen keine Vorinformationen dabei übermittelt werden.

 

  • Die Erstgespräche werden nur gemeinsam mit beiden Konfliktparteien durchgeführt. Wenn nur einer von beiden erscheint, findet kein Gespräch statt.

 

  • Co-Mediation (interdisziplinär – Mediatoren aus juristischem und psychosozialem Grundberuf – und/oder Mann/Frau) sind möglich. Es entstehen doppelte Kosten.

 

  • Die Mediatoren geben keine Informationen an Dritte. Die Medianden erhalten zu gegebenem Zeitpunkt kurze (Zwischen-) Ergebnisprotokolle. Diese können sie selbst Dritten gegenüber veröffentlichen.

 

  • Auf Anfrage erhalten Rechtsanwälte der Medianden, das Jugendamt und das Gericht Informationen zum Verlauf der Mediation – ohne Inhalte (Mediationsprozess läuft, Mediation ist nicht zustande gekommen, Mediation ist abgebrochen worden oder auch regulär beendet).

 

Kontakte und Links