Trennungskinder

Seite

Eine Trennung belastet alle Familienmitglieder. Eltern können in dieser Situation auf die Bedürfnisse ihrer Kinder achten und akzeptieren, dass den Kindern beide Elternteile erhalten bleiben.

Das gelingt nicht immer und nicht jedem. Wird es Ihnen gelingen?

Vielleicht sind Sie über die Trennung und deren Folgen verzweifelt und lehnen den ehemaligen Partner ab, so dass Sie Ihre Kinder nicht als eigene Persönlichkeiten mit eigenen Wünschen und Rechten wahrnehmen können.

Vielleicht nehmen Sie den anderen Elternteil als Gefahr für die Zukunft Ihrer Kinder wahr?

Vielleicht kämpfen Sie deswegen darum, allein für die Kinder zuständig zu sein, versuchen, Ihren Anwalt, das Jugendamt und schließlich den Familienrichter von Ihrer Sicht der Dinge zu überzeugen, dass es für das Kind besser wäre, den anderen Elternteil

– nicht so häufig

– nur unter Aufsicht

– gar nicht zu sehen. …

Gelingt Ihnen das, hat für die Kinder das Auseinanderfallen der Familie die schlimmstmögliche Wendung genommen.

 

Lösung ohne Gericht

Zur Lösung solcher Konflikte gibt es speziell ausgebildete Fachleute:

– Mitarbeiter der Beratungsstellen

– Mitarbeiter des Jugendamtes

– Mediatoren

– Anwälte, die nach den Grundsätzen des Arbeitskreises „Trennungskinder“ verfahren.

Sie alle wollen Sie wieder in die Lage versetzen, die Ihre Kinder betreffenden Fragen gemeinsam mit dem anderen Elternteil zu regeln. Die Lösung ohne das Gericht ist im Zweifel für Sie und die Kinder weniger belastend und kostet weniger Geld.

Lösung mit Gericht

Falls Ihnen dies nicht gelingt, brauchen Sie das Familiengericht.

Mit Hilfe eines Rechtsanwalts oder mit Hilfe der Rechtsantragstelle des Familiengerichts stellen Sie einen Antrag zum Sorgerecht und/oder zum Umgang. Dann werden sich Rechtsanwälte, Jugendamt und Familienrichter gemeinsam mit Ihnen mit dem Konflikt befassen. Gegebenenfalls bestellt das Gericht einen Verfahrenspfleger für Ihr Kind/Ihre Kinder. Verfahrenspfleger vertreten als neutrale, unabhängige Fachleute die Interessen Ihrer Kinder im Verfahren.

 

Oberstes Ziel ist es für alle Beteiligten, den Kindern beide Eltern zu erhalten.

Die Anwälte schreiben nichts, was den anderen Elternteil herabwürdigt oder verunglimpft.

Das Familiengericht verhandelt innerhalb von vier Wochen nach Eingang des Antrags und gibt beiden Eltern genügend Raum, um ihren jeweiligen Standpunkt für alle verständlich zu erläutern.

Das Jugendamt ist auch dabei und hat schon vor der Verhandlung mit Ihnen als Eltern und vielleicht auch mit dem Kind Kontakt aufgenommen und geklärt, welche Möglichkeiten für eine einvernehmliche Regelung derzeit schon bestehen.

Für den Fall, dass Sie sich in der ersten mündlichen Verhandlung noch nicht einigen können, findet das Gericht gemeinsam mit Ihnen eine vorläufige Lösung für den Aufenthalt der Kinder und den Umgang mit ihnen und vertagt die mündliche Verhandlung mit der Auflage, dass beide Eltern die Hilfe einer Beratungsstelle oder eines Mediators in Anspruch nehmen. Das Jugendamt unterstützt Sie bei der Vermittlung. Sie bekommen einen ersten Termin innerhalb von 14 Tagen.

Die Beratungsstelle oder der Mediator schreibt keinen Bericht an das Gericht. Sie als Eltern teilen über Ihre Anwälte dem Familiengericht mit, ob Sie sich haben einigen können oder nicht. Falls ja, protokolliert das Gericht die Einigung, falls nein, vertagt es sich erneut, um der Beratung/der Mediation ausreichend Raum zu geben oder beauftragt einen Sachverständigen, der herausfinden soll, welche Schwierigkeiten einer Einigung entgegenstehen und wie sie zu beheben sind.

Spätestens jetzt gelingt regelmäßig die Einigung und die Wünsche Ihrer Kinder gehen in Erfüllung:

„Vergesst nie: Ich bin das Kind von euch beiden. Ich habe jetzt zwar einen Elternteil, bei dem ich hauptsächlich wohne und der die meiste Zeit für mich sorgt. Aber ich brauche den anderen genauso.“

„Fragt mich nicht, wen ich von euch beiden lieber mag. Ich habe Euch beide gleich lieb. Macht den anderenalso nicht schlecht vor mir. Denn das tut mir weh.“

„Seid nicht traurig, wenn ich zum anderen gehe. Der, von dem ich weggehe, soll auch nicht denken, dass ich es in den nächsten Tagen schlecht haben werde. Am liebsten würde ich ja immer bei euch beiden sein. Aber ich kann mich nicht in Stücke reißen – nur weil unsere Familie zerrissen ist.“

„Streitet nicht vor mir. Seid miteinander so höflich, wie ihr es zu anderen Menschen seid und wie ihr es auch von mir verlangt.“

„Seid optimistisch. Eure Ehe habt ihr nicht hingekriegt – aber lasst uns wenigstens die Zeit danach gut hinbekommen. Hört auf meine Bitten an Euch. Vielleicht redet ihr miteinander darüber. Aber streitet nicht. Benutzt meine Bitten nicht dazu, dem anderen vorzuwerfen, wie schlecht er zu mir war. Wenn Ihr das macht, habt ihr nicht kapiert, wie es mir jetzt geht und was ich brauche, um mich wieder gut zu fühlen.“

„Erzählt mir nichts von Dingen, die ich noch nicht verstehen kann. Sprecht darüber mit anderen Erwachsenen, aber nicht mit mir.“